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Lerntherapie

Was ist Lerntherapie?

Schwierigkeiten im Bereich des Lesens, Schreibens und/oder des Rechnens

ziehen häufig Misserfolge in anderen Schulfächern mit sich. Der schulische

Druck, Unverständnis und Misserfolge schwächen das Selbstwertgefühl,

verunsichern und verringern die Lernmotivation. Das wichtigste Ziel der

Lerntherapie ist daher das Schaffen von Erfolgserlebnissen und die

Vermittlung von Lernfreude. Weitere Ziele von Lerntherapie können sein:

- Steigerung der Leistungsbereitschaft

- Erarbeitung individueller Lernstrategien

- Lernfortschritt in den jeweiligen Entwicklungsbereichen

- Förderung von Konzentration und Ausdauer

- Unterstützung bei der Strukturierung des Arbeitsplatzes

- ganzheitliche Entwicklungsförderung

- Ermutigung und Motivation

- Begleitung und Stärkung der Eltern und des Umfeldes

 

An wen richtet sich Lerntherapie?

Lerntherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Teilleistungsstörung, wie z.B. einer Legasthenie oder Dyskalkulie. Auch bei gravierenden Wissenslücken in mehreren Schulfächern, emotionalen Lernblockaden oder allgemeinen Lernschwächen ist eine Lerntherapie indiziert.

 

Wer trägt die Kosten einer Lerntherapie?

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts. Liegt bei einem Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung (z.B. Dyskalkulie oder Legasthenie) vor, wodurch seine seelische Gesundheit bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden.

Es besteht auch die Möglichkeit die Leistung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

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